In ihrer gemeinsamen Sitzung am 16. Januar 2024 haben die Kirchenvorstände von Neustadt am Kulm und Wirbenz-Kemnath-Immenreuth für beide Kirchengemeinden einheitliche Kasualgebühren beschlossen. Nach der Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch die Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach gelten für Taufen, Trauungen und Beerdigungen seit 1. März 2024 neue Gebührensätze. Sie erfahren diese im Gemeindebrief "Frühjahr 2024" oder im Pfarramt.