Am 1. Advent wurde, passend zum Beginn des neuen Kirchenjahres, der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt. Pfarrer Klausfelder bedankte sich vorher bei den Kirchenvorsteher:innen, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren und entpflichtete sie aus dem Dienst des Kirchenvorstandes. Mit einem Augenzwinkern wies er darauf hin, dass dies natürlich keinen Abschied aus der Kirchengemeinde bedeute.
Im Anschluss übernahmen insgesamt 8 stimmberechtigte und 8 erweiterte Kirchenvorstände den Dienst der Leitung der Kirchengemeinde. Zusammen mit der/dem Pfarrstellen-Inhaber:in bestimmen sie wichtige Themen und Inhalte der Kirchengemeinde. Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre.
Eine Liste der Kirchenvorsteher:innen finden Sie hier.